GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2256: Knochenaufmeißelung oder Nekrotomie bei kleinen Knochen

Knochenaufmeißelung oder Nekrotomie bei kleinen Knochen

Die GOÄ-Ziffer 2256 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Knochenaufmeißelung oder Nekrotomie bei kleinen Knochen“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt V. Knochenchirurgie). Sie ist mit 463 Punkten bewertet; das entspricht 26,99 € beim einfachen und 62,07 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer erfasst die operative Eröffnung eines kleinen Knochens durch Aufmeißelung oder die Entfernung abgestorbenen Knochengewebes (Nekrotomie) an kleinen Knochen, etwa Handwurzel-, Fußwurzel-, Mittelhand- oder Mittelfußknochen sowie Rippen. Typischer Anlass ist eine lokal begrenzte Knochenentzündung (Osteomyelitis) mit Sequesterbildung oder ein Knochenabszess, bei dem der betroffene Bezirk chirurgisch freigelegt und das erkrankte oder abgestorbene Gewebe entfernt wird, um die Ausheilung zu ermöglichen. Die Abgrenzung zu den benachbarten Ziffern erfolgt allein über die Größe beziehungsweise Lokalisation des betroffenen Knochens: Bei einem großen Röhrenknochen gilt Nummer 2257, am Becken Nummer 2258 und am Schädeldach Nummer 2259, jeweils für dieselbe Art des Eingriffs an anatomisch größerer oder aufwendigerer Struktur.

Gebühren und Steigerungssatz

463 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach26,99 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach62,07 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach94,45 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2256

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2256?

Die GOÄ-Ziffer 2256 steht für „Knochenaufmeißelung oder Nekrotomie bei kleinen Knochen“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2256?

Die GOÄ-Ziffer 2256 ist mit 463 Punkten bewertet; das entspricht 26,99 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2256 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 62,07 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2256?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2256 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?

catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.

Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.