GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2172: Amputation eines Mittelhand- oder Mittelfußknochens…

Amputation eines Mittelhand- oder Mittelfußknochens – einschließlich plastischer Deckung

Die GOÄ-Ziffer 2172 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Amputation eines Mittelhand- oder Mittelfußknochens – einschließlich plastischer Deckung“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt III. Gelenkchirurgie). Sie ist mit 924 Punkten bewertet; das entspricht 53,86 € beim einfachen und 123,87 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer beschreibt die isolierte Amputation eines Mittelhand- oder Mittelfußknochens einschließlich plastischer Deckung. Sie kommt zur Anwendung, wenn nach vorausgegangenem Verlust oder vorheriger Entfernung des zugehörigen Fingers oder der Zehe der verbliebene Mittelhand- beziehungsweise Mittelfußknochen selbst reseziert werden muss, etwa wegen Infektion, Nekrose oder tumoröser Veränderung des Knochens. Damit unterscheidet sie sich von der Strahlamputation nach Ziffer 2171, bei der Finger beziehungsweise Zehe und der zugehörige Mittelhand- oder Mittelfußknochen in einem Eingriff gemeinsam entfernt werden. Die plastische Deckung des entstehenden Weichteildefekts ist in der Leistung enthalten und nicht gesondert berechnungsfähig.

Gebühren und Steigerungssatz

924 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach53,86 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach123,87 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach188,50 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2172

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2172?

Die GOÄ-Ziffer 2172 steht für „Amputation eines Mittelhand- oder Mittelfußknochens – einschließlich plastischer Deckung“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2172?

Die GOÄ-Ziffer 2172 ist mit 924 Punkten bewertet; das entspricht 53,86 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2172 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 123,87 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2172?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2172 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.