GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2181: Gewaltsame Lockerung oder Streckung eines Kiefer-, Hand- oder…

Gewaltsame Lockerung oder Streckung eines Kiefer-, Hand- oder Fußgelenks

Die GOÄ-Ziffer 2181 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Gewaltsame Lockerung oder Streckung eines Kiefer-, Hand- oder Fußgelenks“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt III. Gelenkchirurgie). Sie ist mit 227 Punkten bewertet; das entspricht 13,23 € beim einfachen und 30,43 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer erfasst die gewaltsame Lockerung oder Streckung eines Kiefer-, Hand- oder Fußgelenks, ein Verfahren, das bei eingeschränkter Beweglichkeit infolge von Kontrakturen, Vernarbungen oder Versteifungen dieser Gelenke angewendet wird, um den Bewegungsumfang mit gezieltem manuellen Krafteinsatz wiederherzustellen. Die Anwendung betrifft ausschließlich die genannten kleineren beziehungsweise körperfernen Gelenke. Für die entsprechende Maßnahme an größeren, körpernahen Gelenken wie Schulter, Ellenbogen, Hüft- oder Kniegelenk ist die eigenständige Ziffer 2182 einschlägig. Die Leistung stellt keinen offen-operativen Eingriff dar, sondern ein manuelles, gewaltsames Lösen beziehungsweise Strecken der Gelenkstrukturen.

Gebühren und Steigerungssatz

227 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach13,23 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach30,43 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach46,31 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2181

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2181?

Die GOÄ-Ziffer 2181 steht für „Gewaltsame Lockerung oder Streckung eines Kiefer-, Hand- oder Fußgelenks“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2181?

Die GOÄ-Ziffer 2181 ist mit 227 Punkten bewertet; das entspricht 13,23 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2181 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 30,43 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2181?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2181 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.