GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2167: Ersatzlose Entfernung eines künstlichen Hüftgelenkes mit…

Ersatzlose Entfernung eines künstlichen Hüftgelenkes mit Ausräumung von nekrotischem Gewebe und Knochenzement

Die GOÄ-Ziffer 2167 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Ersatzlose Entfernung eines künstlichen Hüftgelenkes mit Ausräumung von nekrotischem Gewebe und Knochenzement“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt III. Gelenkchirurgie). Sie ist mit 3200 Punkten bewertet; das entspricht 186,52 € beim einfachen und 428,99 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer beschreibt die ersatzlose Entfernung eines künstlichen Hüftgelenks, also die Explantation der Endoprothese ohne unmittelbaren Wiedereinbau eines neuen Implantats. Sie kommt insbesondere bei Protheseninfektionen oder schwerer Lockerung zum Einsatz, wenn zunächst nur die Ausräumung des betroffenen Gewebes im Vordergrund steht. Mitumfasst ist die Ausräumung von nekrotischem Gewebe im Bereich des ehemaligen Gelenks sowie die Entfernung von Knochenzement, der bei zementierten Prothesen im Knochen verblieben ist. Von Ziffern für den Ersteinbau oder Wechsel einer Hüftendoprothese unterscheidet sich diese Leistung dadurch, dass ausdrücklich kein Ersatz eingesetzt wird; die Situation bleibt zunächst prothesenfrei, etwa zur Sanierung vor einer späteren Reimplantation.

Gebühren und Steigerungssatz

3200 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach186,52 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach428,99 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach652,82 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2167

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2167?

Die GOÄ-Ziffer 2167 steht für „Ersatzlose Entfernung eines künstlichen Hüftgelenkes mit Ausräumung von nekrotischem Gewebe und Knochenzement“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2167?

Die GOÄ-Ziffer 2167 ist mit 3200 Punkten bewertet; das entspricht 186,52 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2167 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 428,99 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2167?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2167 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.