GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2165: Beckenosteotomie einschließlich Osteosynthese und/oder…

Beckenosteotomie einschließlich Osteosynthese und/oder Spanverpflanzung einschließlich Entnahme des Spanmaterials – gegebenenfalls auch mit Reposition einer Hüftluxation

Die GOÄ-Ziffer 2165 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Beckenosteotomie einschließlich Osteosynthese und/oder Spanverpflanzung einschließlich Entnahme des Spanmaterials – gegebenenfalls auch mit Reposition einer Hüftluxation“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt III. Gelenkchirurgie). Sie ist mit 6000 Punkten bewertet; das entspricht 349,72 € beim einfachen und 804,36 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer erfasst die Beckenosteotomie, also die gezielte operative Durchtrennung des Beckenknochens zur Korrektur von Fehlstellungen, etwa bei Hüftdysplasien oder Deformitäten des Beckenrings. Eingeschlossen sind sowohl die anschließende Osteosynthese, also die Fixierung der durchtrennten Knochenteile mit Implantaten, als auch – alternativ oder zusätzlich – eine Spanverpflanzung zur Stabilisierung beziehungsweise Auffüllung des Osteotomiespalts. Die für die Spanverpflanzung notwendige Entnahme des Spanmaterials, etwa aus dem Beckenkamm, ist ebenfalls Bestandteil der Leistung und wird nicht separat berechnet. Die Leistungsbeschreibung deckt damit den gesamten operativen Ablauf von der Osteotomie bis zur Stabilisierung ab und grenzt sich dadurch von reinen Osteosynthese- oder Transplantationsleistungen ohne begleitende Osteotomie ab.

Gebühren und Steigerungssatz

6000 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach349,72 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach804,36 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach1.224,03 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2165

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2165?

Die GOÄ-Ziffer 2165 steht für „Beckenosteotomie einschließlich Osteosynthese und/oder Spanverpflanzung einschließlich Entnahme des Spanmaterials – gegebenenfalls auch mit Reposition einer Hüftluxation“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2165?

Die GOÄ-Ziffer 2165 ist mit 6000 Punkten bewertet; das entspricht 349,72 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2165 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 804,36 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2165?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2165 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?

catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.

Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.