GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2163: Operative Entfernung einer Schultergürtelhälfte

Operative Entfernung einer Schultergürtelhälfte

Die GOÄ-Ziffer 2163 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operative Entfernung einer Schultergürtelhälfte“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt III. Gelenkchirurgie). Sie ist mit 1850 Punkten bewertet; das entspricht 107,83 € beim einfachen und 248,01 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer erfasst die operative Entfernung einer Schultergürtelhälfte, also die vollständige Absetzung von Arm samt Schulterblatt und Schlüsselbeinanteil (interskapulothorakale Amputation). Sie wird angewendet bei ausgedehnten malignen Tumoren, schwersten Traumen oder Infektionen im Bereich von Schulter und proximalem Arm, wenn eine Exartikulation im Schultergelenk allein (2161) nicht ausreicht, weil auch der knöcherne Schultergürtel selbst mitentfernt werden muss. Die Leistung umfasst die Durchtrennung beziehungsweise Entfernung von Schulterblatt und betroffenen Anteilen des Schlüsselbeins sowie der umgebenden Muskulatur, Gefäße und Nerven samt operativer Versorgung des Rumpfstumpfes. Sie stellt damit den aufwendigsten und ausgedehntesten Eingriff dieser Ziffernreihe dar und geht über die reine Armamputation der Ziffer 2161 hinaus.

Gebühren und Steigerungssatz

1850 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach107,83 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach248,01 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach377,41 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2163

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2163?

Die GOÄ-Ziffer 2163 steht für „Operative Entfernung einer Schultergürtelhälfte“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2163?

Die GOÄ-Ziffer 2163 ist mit 1850 Punkten bewertet; das entspricht 107,83 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2163 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 248,01 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2163?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2163 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.