GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2137: Arthroplastik eines Schultergelenks

Arthroplastik eines Schultergelenks

Die GOÄ-Ziffer 2137 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Arthroplastik eines Schultergelenks“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt III. Gelenkchirurgie). Sie ist mit 2100 Punkten bewertet; das entspricht 122,40 € beim einfachen und 281,53 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer betrifft die Arthroplastik eines Schultergelenks, also die operative plastische Wiederherstellung von Beweglichkeit und Funktion des Schultergelenks ohne Einbau eines künstlichen Gelenks. Sie kommt zum Einsatz bei schwerer Bewegungseinschränkung, Versteifung oder Zerstörung des Schultergelenks etwa infolge Trauma, chronischer Instabilität oder entzündlicher Gelenkerkrankung, wenn durch operative Neuformung der Gelenkflächen und gegebenenfalls Interposition von Gewebe die Funktion des Gelenks verbessert werden kann. Als Ziffer für das größte und beweglichste der in diesem Abschnitt genannten Gelenke bildet sie den höchsten Aufwand innerhalb der Arthroplastik-Reihe 2134 bis 2137 ab. Abzugrenzen ist sie vom operativen Einbau eines künstlichen Schultergelenks (2146) beziehungsweise dessen Wechsel (2147), bei denen ein alloplastisches Implantat statt einer plastischen Rekonstruktion eingesetzt wird.

Gebühren und Steigerungssatz

2100 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach122,40 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach281,53 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach428,41 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2137

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2137?

Die GOÄ-Ziffer 2137 steht für „Arthroplastik eines Schultergelenks“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2137?

Die GOÄ-Ziffer 2137 ist mit 2100 Punkten bewertet; das entspricht 122,40 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2137 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 281,53 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2137?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2137 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.