GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2130: Operative Versteifung eines Finger- oder Zehengelenks

Operative Versteifung eines Finger- oder Zehengelenks

Die GOÄ-Ziffer 2130 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operative Versteifung eines Finger- oder Zehengelenks“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt III. Gelenkchirurgie). Sie ist mit 650 Punkten bewertet; das entspricht 37,89 € beim einfachen und 87,14 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer beschreibt die operative Versteifung (Arthrodese) eines Finger- oder Zehengelenks. Sie wird angewendet, wenn ein Finger- oder Zehengelenk durch fortgeschrittene Arthrose, entzündliche Zerstörung oder eine instabile, schmerzhafte Fehlstellung so beeinträchtigt ist, dass eine bewegungserhaltende Behandlung nicht mehr sinnvoll ist und stattdessen die dauerhafte knöcherne Versteifung des Gelenks in einer funktionell günstigen Stellung angestrebt wird, um Schmerzfreiheit und Belastbarkeit zu erreichen. Die Fixierung erfolgt in aller Regel durch das Anfrischen der Gelenkflächen und deren Ruhigstellung bis zur knöchernen Durchbauung. Von der operativen Versteifung eines Hand- oder Fußgelenks unterscheidet sie sich durch die kleinere Gelenklokalisation an Finger oder Zehe.

Gebühren und Steigerungssatz

650 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach37,89 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach87,14 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach132,60 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2130

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2130?

Die GOÄ-Ziffer 2130 steht für „Operative Versteifung eines Finger- oder Zehengelenks“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2130?

Die GOÄ-Ziffer 2130 ist mit 650 Punkten bewertet; das entspricht 37,89 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2130 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 87,14 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2130?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2130 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.