GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2125: Kopf-Halsresektion am Hüftgelenk

Kopf-Halsresektion am Hüftgelenk

Die GOÄ-Ziffer 2125 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Kopf-Halsresektion am Hüftgelenk“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt III. Gelenkchirurgie). Sie ist mit 2220 Punkten bewertet; das entspricht 129,40 € beim einfachen und 297,61 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer beschreibt die Kopf-Halsresektion am Hüftgelenk, also die operative Entfernung von Hüftkopf und Schenkelhals ohne zusätzliche Osteotomie am körperfernen Oberschenkelknochen. Sie wird angewendet, wenn das Hüftgelenk, etwa durch eine schwere Infektion, eine fortgeschrittene Destruktion oder als Rückzugsoperation nach fehlgeschlagener Endoprothetik, so geschädigt ist, dass Hüftkopf und Schenkelhals entfernt werden müssen, um den Infekt zu sanieren oder die Schmerzsituation zu verbessern. Sie unterscheidet sich von der Resektion eines Ellenbogen-, Schulter-, Hüft- oder Kniegelenks durch die spezifische Beschränkung auf den Kopf-Hals-Bereich des Hüftgelenks und von der ergänzten Variante dadurch, dass hier keine zusätzliche Osteotomie am koxalen Femurende vorgenommen wird.

Gebühren und Steigerungssatz

2220 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach129,40 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach297,61 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach452,89 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2125

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2125?

Die GOÄ-Ziffer 2125 steht für „Kopf-Halsresektion am Hüftgelenk“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2125?

Die GOÄ-Ziffer 2125 ist mit 2220 Punkten bewertet; das entspricht 129,40 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2125 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 297,61 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2125?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2125 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.