GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2124: Resektion eines Ellenbogen-, Schulter-, Hüft- oder Kniegelenks

Resektion eines Ellenbogen-, Schulter-, Hüft- oder Kniegelenks

Die GOÄ-Ziffer 2124 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Resektion eines Ellenbogen-, Schulter-, Hüft- oder Kniegelenks“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt III. Gelenkchirurgie). Sie ist mit 1850 Punkten bewertet; das entspricht 107,83 € beim einfachen und 248,01 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer erfasst die Resektion eines Ellenbogen-, Schulter-, Hüft- oder Kniegelenks. Sie wird angewendet, wenn eines dieser großen, tragenden oder stark beanspruchten Gelenke durch fortgeschrittene Arthrose, entzündlich-rheumatische Zerstörung oder schwere Infektion so geschädigt ist, dass eine Resektion der Gelenkflächen zur Schmerzbeseitigung und Wiederherstellung einer belastbaren Restfunktion notwendig wird. Wegen der Größe, Belastung und anatomischen Komplexität dieser Gelenke stellt der Eingriff den aufwendigsten der drei Resektions-Ziffern dieser Reihe dar, gegenüber der Resektion eines Finger- oder Zehengelenks sowie der Resektion eines Kiefer-, Hand- oder Fußgelenks. Für die gesonderte Resektion mit Osteotomie am Hüftgelenk bestehen eigene, speziellere Ziffern.

Gebühren und Steigerungssatz

1850 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach107,83 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach248,01 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach377,41 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2124

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2124?

Die GOÄ-Ziffer 2124 steht für „Resektion eines Ellenbogen-, Schulter-, Hüft- oder Kniegelenks“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2124?

Die GOÄ-Ziffer 2124 ist mit 1850 Punkten bewertet; das entspricht 107,83 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2124 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 248,01 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2124?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2124 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.