GOÄ-LexikonKapitel C: Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen

GOÄ-Ziffer 212: Schienenverband mit Einschluß von mindestens zwei großen…

Schienenverband mit Einschluß von mindestens zwei großen Gelenken (Schulter-, Ellenbogen-, Hand-, Knie-, Fußgelenk) – auch als Notverband bei Frakturen

Die GOÄ-Ziffer 212 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Schienenverband mit Einschluß von mindestens zwei großen Gelenken (Schulter-, Ellenbogen-, Hand-, Knie-, Fußgelenk) – auch als Notverband bei Frakturen“ (Kapitel C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen, Abschnitt I. Anlegen von Verbänden). Sie ist mit 160 Punkten bewertet; das entspricht 9,33 € beim einfachen und 21,45 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 212 vergütet den Schienenverband mit Einschluss von mindestens zwei großen Gelenken, namentlich Schulter-, Ellenbogen-, Hand-, Knie- oder Fußgelenk, auch als Notverband bei entsprechenden Verletzungen. Angewendet wird die Ziffer, wenn eine Schiene nicht nur ein kleines Körperteil, sondern mindestens zwei große Gelenke gleichzeitig umfasst und dadurch ruhigstellt, was einen deutlich größeren Umfang der Versorgung als bei Nummer 210 bedeutet. Typischer Anlass ist die Erstversorgung größerer Extremitätenverletzungen, bei denen aus stabilisierenden Gründen mehrere große Gelenke einbezogen werden müssen. Die Abgrenzung zu Nummer 210 liegt in der Anzahl und Größe der eingeschlossenen Gelenke, die Abgrenzung zu Nummer 213 in der Art der Leistung: Nummer 212 betrifft die Erstanlage beziehungsweise die Notversorgung, während Nummer 213 die Wiederanlegung derselben Schiene erfasst.

Gebühren und Steigerungssatz

160 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach9,33 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach21,45 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach32,64 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 212

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 212?

Die GOÄ-Ziffer 212 steht für „Schienenverband mit Einschluß von mindestens zwei großen Gelenken (Schulter-, Ellenbogen-, Hand-, Knie-, Fußgelenk) – auch als Notverband bei Frakturen“ und gehört zu Kapitel C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 212?

Die GOÄ-Ziffer 212 ist mit 160 Punkten bewertet; das entspricht 9,33 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 212 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 21,45 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 212?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 212 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.