GOÄ-Lexikon › Kapitel K: Urologie
Transkutane Pyeloskopie – einschließlich Bougierung der Nierenfistel
Die GOÄ-Ziffer 1852 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Transkutane Pyeloskopie – einschließlich Bougierung der Nierenfistel“ (Kapitel K. Urologie). Sie ist mit 700 Punkten bewertet; das entspricht 40,80 € beim einfachen und 93,84 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Ziffer 1852 beschreibt die transkutane Pyeloskopie, also die endoskopische Spiegelung des Nierenbeckenkelchsystems über eine zuvor angelegte perkutane Nierenfistel. Sie dient der diagnostischen Beurteilung des Hohlsystems, etwa zur Abklärung unklarer Füllungsdefekte, und schließt die hierfür erforderliche Bougierung des Fistelkanals ein, um das Endoskop einführen zu können. Angewendet wird sie insbesondere dann, wenn keine gleichzeitige therapeutische Stein- oder Tumorentfernung erfolgt. Erfolgt im selben Eingriff über denselben Zugang eine Steinentfernung oder Tumorresektion, ist stattdessen Nummer 1853 einschlägig; die amtliche Bestimmung stellt klar, dass 1852 neben 1853 nicht zusätzlich berechnet werden kann, da die diagnostische Spiegelung als notwendiger Bestandteil des therapeutischen Eingriffs bereits in dessen Bewertung enthalten ist.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 40,80 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 93,84 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 142,80 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Laut den Abrechnungsbestimmungen ist die GOÄ-Ziffer 1852 nicht neben diesen Ziffern berechnungsfähig:
Die GOÄ-Ziffer 1852 steht für „Transkutane Pyeloskopie – einschließlich Bougierung der Nierenfistel“ und gehört zu Kapitel K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 1852 ist mit 700 Punkten bewertet; das entspricht 40,80 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 93,84 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1852 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.