GOÄ-LexikonKapitel K: Urologie

GOÄ-Ziffer 1858: Operative Entfernung einer Nebenniere

Operative Entfernung einer Nebenniere

Die GOÄ-Ziffer 1858 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operative Entfernung einer Nebenniere“ (Kapitel K. Urologie). Sie ist mit 3230 Punkten bewertet; das entspricht 188,27 € beim einfachen und 433,02 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1858 vergütet die operative Entfernung einer Nebenniere (unilaterale Adrenalektomie). Sie wird angewendet bei einseitigen, hormonell aktiven Nebennierentumoren wie Phäochromozytom oder aldosteronproduzierendem Adenom (Conn-Syndrom) sowie bei malignomverdächtigen oder größenprogredienten Nebennierenraumforderungen, wenn eine operative Entfernung indiziert ist. Die Leistung umfasst den vollständigen operativen Eingriff einschließlich Zugang, Präparation und Entfernung der betroffenen Nebenniere, unabhängig vom gewählten operativen Zugangsweg. Sie betrifft ausschließlich die Entfernung einer einzelnen Nebenniere; wird im gleichen Eingriff auch die kontralaterale Nebenniere entfernt, etwa bei bilateraler Erkrankung, ist stattdessen die als Gesamtleistung konzipierte Nummer 1859 einschlägig und nicht die zweifache Berechnung von 1858.

Gebühren und Steigerungssatz

3230 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach188,27 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach433,02 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach658,94 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1858

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1858?

Die GOÄ-Ziffer 1858 steht für „Operative Entfernung einer Nebenniere“ und gehört zu Kapitel K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1858?

Die GOÄ-Ziffer 1858 ist mit 3230 Punkten bewertet; das entspricht 188,27 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1858 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 433,02 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1858?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1858 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.