GOÄ-LexikonKapitel K: Urologie

GOÄ-Ziffer 1834: Operation eines aberrierenden Nierengefäßes – ohne Eröffnung…

Operation eines aberrierenden Nierengefäßes – ohne Eröffnung des Nierenbeckens –, als selbständige Leistung

Die GOÄ-Ziffer 1834 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operation eines aberrierenden Nierengefäßes – ohne Eröffnung des Nierenbeckens –, als selbständige Leistung“ (Kapitel K. Urologie). Sie ist mit 1480 Punkten bewertet; das entspricht 86,27 € beim einfachen und 198,41 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer 1834 vergütet die Operation eines aberrierenden Nierengefäßes ohne Eröffnung des Nierenbeckens, als selbständige Leistung. Angewendet wird sie, wenn ein anomal verlaufendes Blutgefäß im Bereich der Niere, das nicht dem üblichen Gefäßverlauf entspricht, operativ dargestellt und behandelt werden muss, beispielsweise weil es zu einer Kompression des Harnabflusses oder zu Durchblutungsstörungen führt. Die ausdrückliche Einschränkung „ohne Eröffnung des Nierenbeckens“ grenzt die Leistung von komplexeren Eingriffen wie der Nierenbeckenplastik nach Nummer 1840 ab, bei denen das Nierenbecken selbst chirurgisch eröffnet wird. Die Ziffer bildet somit einen gefäßchirurgisch begrenzten Eingriff an der Niere ab, der ohne Manipulation am Hohlsystem auskommt.

Gebühren und Steigerungssatz

1480 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach86,27 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach198,41 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach301,93 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1834

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1834?

Die GOÄ-Ziffer 1834 steht für „Operation eines aberrierenden Nierengefäßes – ohne Eröffnung des Nierenbeckens –, als selbständige Leistung“ und gehört zu Kapitel K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1834?

Die GOÄ-Ziffer 1834 ist mit 1480 Punkten bewertet; das entspricht 86,27 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1834 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 198,41 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1834?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1834 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.