GOÄ-LexikonKapitel K: Urologie

GOÄ-Ziffer 1833: Wechsel eines Nierenfistelkatheters einschließlich Spülung…

Wechsel eines Nierenfistelkatheters einschließlich Spülung und Verband

Die GOÄ-Ziffer 1833 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Wechsel eines Nierenfistelkatheters einschließlich Spülung und Verband“ (Kapitel K. Urologie). Sie ist mit 237 Punkten bewertet; das entspricht 13,81 € beim einfachen und 31,77 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1833 erfasst den Wechsel eines bereits liegenden Nierenfistelkatheters einschließlich der dabei erforderlichen Spülung und des anschließenden Verbandes. Angewendet wird sie im Rahmen der routinemäßigen Betreuung von Patienten mit dauerhafter perkutaner Harnableitung, bei denen der Katheter in regelmäßigen Abständen aus hygienischen oder funktionellen Gründen ausgetauscht werden muss. Die Leistung umfasst dabei nicht nur das reine Auswechseln des Katheters, sondern auch die begleitende Spülung des Fistelgangs sowie die Versorgung mit einem neuen Verband. Im Unterschied zur Erstanlage einer Nierenfistel nach Nummer 1832 handelt es sich hier um eine wiederkehrende, pflegerisch-technische Maßnahme an einem bereits bestehenden Zugang, nicht um die operative Neuschaffung des Zugangswegs.

Gebühren und Steigerungssatz

237 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach13,81 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach31,77 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach48,35 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1833

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1833?

Die GOÄ-Ziffer 1833 steht für „Wechsel eines Nierenfistelkatheters einschließlich Spülung und Verband“ und gehört zu Kapitel K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1833?

Die GOÄ-Ziffer 1833 ist mit 237 Punkten bewertet; das entspricht 13,81 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1833 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 31,77 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1833?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1833 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.