GOÄ-LexikonKapitel K: Urologie

GOÄ-Ziffer 1831: Dekapsulation einer Niere und/oder Senknierenoperation…

Dekapsulation einer Niere und/oder Senknierenoperation (Nephropexie), als selbständige Leistung

Die GOÄ-Ziffer 1831 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Dekapsulation einer Niere und/oder Senknierenoperation (Nephropexie), als selbständige Leistung“ (Kapitel K. Urologie). Sie ist mit 1480 Punkten bewertet; das entspricht 86,27 € beim einfachen und 198,41 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1831 vergütet die Dekapsulation einer Niere und/oder die Senknierenoperation (Nephropexie) als selbständige Leistung. Die Dekapsulation, also die Entfernung der Nierenkapsel, wird angewendet bei akuten Stauungszuständen der Niere mit erhöhtem intrarenalem Druck, um das Organ zu entlasten. Die Nephropexie kommt bei einer Senkniere (Nephroptose) zum Einsatz, bei der die Niere aufgrund unzureichender Fixierung ihre normale Lage verlässt und dadurch Beschwerden oder Abflussstörungen verursacht; hierbei wird die Niere operativ an ihrer physiologischen Position fixiert. Beide Verfahren werden unter einer Ziffer geführt und als selbständige Leistung berechnet, wenn sie nicht im Rahmen eines übergeordneten Eingriffs, sondern als eigenständige operative Maßnahme durchgeführt werden.

Gebühren und Steigerungssatz

1480 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach86,27 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach198,41 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach301,93 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1831

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1831?

Die GOÄ-Ziffer 1831 steht für „Dekapsulation einer Niere und/oder Senknierenoperation (Nephropexie), als selbständige Leistung“ und gehört zu Kapitel K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1831?

Die GOÄ-Ziffer 1831 ist mit 1480 Punkten bewertet; das entspricht 86,27 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1831 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 198,41 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1831?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1831 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.