GOÄ-LexikonKapitel K: Urologie

GOÄ-Ziffer 1829a: Ureterolyse, als selbständige Leistung

Ureterolyse, als selbständige Leistung

Die GOÄ-Ziffer 1829a steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Ureterolyse, als selbständige Leistung“ (Kapitel K. Urologie). Sie ist mit 1110 Punkten bewertet; das entspricht 64,70 € beim einfachen und 148,81 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1829a vergütet die Ureterolyse als selbständige, für sich allein erbrachte Leistung, ohne den in Nummer 1829 genannten spezifischen Bezug zur retroperitonealen Fibrose. Angewendet wird sie, wenn eine Lösung des Harnleiters aus umgebenden Verwachsungen aus anderen Gründen erforderlich ist, etwa im Rahmen anderweitiger Voroperationen oder Verklebungen, ohne dass eine fibrosierende Grunderkrankung des Retroperitoneums vorliegt. Ausdrücklich bestimmt ist, dass die Leistungen nach den Nummern 1829 und 1829a nicht nebeneinander berechnungsfähig sind, sodass im selben Eingriff nur eine der beiden Ziffern je nach zugrunde liegender Indikation angesetzt werden darf. Diese Abgrenzung verhindert eine doppelte Vergütung ein und desselben operativen Lösevorgangs am Harnleiter.

Gebühren und Steigerungssatz

1110 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach64,70 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach148,81 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach226,45 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Die Leistungen nach den Nummern 1829 und 1829a sind nicht nebeneinander berechnungsfähig

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1829a

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1829a?

Die GOÄ-Ziffer 1829a steht für „Ureterolyse, als selbständige Leistung“ und gehört zu Kapitel K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1829a?

Die GOÄ-Ziffer 1829a ist mit 1110 Punkten bewertet; das entspricht 64,70 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1829a beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 148,81 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1829a?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 1829a gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.