GOÄ-LexikonKapitel K: Urologie

GOÄ-Ziffer 1827: Ureterorenoskopie mit Harnleiterbougierung – gegebenenfalls…

Ureterorenoskopie mit Harnleiterbougierung – gegebenenfalls einschließlich Steinund/oder Tumorentfernung –, zusätzlich zu den Leistungen nach Nummer 1785, 1786 oder 1787

Die GOÄ-Ziffer 1827 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Ureterorenoskopie mit Harnleiterbougierung – gegebenenfalls einschließlich Steinund/oder Tumorentfernung –, zusätzlich zu den Leistungen nach Nummer 1785, 1786 oder 1787“ (Kapitel K. Urologie). Sie ist mit 1500 Punkten bewertet; das entspricht 87,43 € beim einfachen und 201,09 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ureterorenoskopie nach Ziffer 1827 umfasst die endoskopische Spiegelung des Harnleiters und des Nierenbeckenkelchsystems mit Harnleiterbougierung, bei Bedarf einschließlich Stein- und/oder Tumorentfernung, und wird zusätzlich zu bestimmten anderen Leistungen berechnet. Angewendet wird sie bei diagnostischer Abklärung oder therapeutischer Behandlung von Konkrementen oder Neubildungen im gesamten Harnleiterverlauf sowie im Nierenbecken, wobei über ein starres oder flexibles Endoskop sowohl die Aufdehnung als auch die eigentliche Bergung oder Abtragung in einem Arbeitsschritt erfolgen kann. Die Formulierung „zusätzlich zu den Leistungen nach Nummer…“ zeigt, dass die Ureterorenoskopie als ergänzende, eigenständig abzurechnende Leistung neben grundlegenden endoskopischen Maßnahmen steht, wenn im selben Eingriff weitere Schritte wie die Bougierung notwendig werden.

Gebühren und Steigerungssatz

1500 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach87,43 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach201,09 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach306,01 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1827

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1827?

Die GOÄ-Ziffer 1827 steht für „Ureterorenoskopie mit Harnleiterbougierung – gegebenenfalls einschließlich Steinund/oder Tumorentfernung –, zusätzlich zu den Leistungen nach Nummer 1785, 1786 oder 1787“ und gehört zu Kapitel K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1827?

Die GOÄ-Ziffer 1827 ist mit 1500 Punkten bewertet; das entspricht 87,43 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1827 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 201,09 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1827?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1827 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.