GOÄ-LexikonKapitel K: Urologie

GOÄ-Ziffer 1825: Harnleiterplastik (z. B. durch Harnblasenlappen)…

Harnleiterplastik (z. B. durch Harnblasenlappen) einschließlich Antirefluxplastik

Die GOÄ-Ziffer 1825 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Harnleiterplastik (z. B. durch Harnblasenlappen) einschließlich Antirefluxplastik“ (Kapitel K. Urologie). Sie ist mit 2770 Punkten bewertet; das entspricht 161,46 € beim einfachen und 371,35 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Harnleiterplastik nach Ziffer 1825 beschreibt die rekonstruktive Wiederherstellung eines Harnleiterabschnitts, beispielhaft durch einen Harnblasenlappen (etwa im Sinne einer Boari-Plastik), einschließlich der begleitenden Antirefluxplastik. Angewendet wird das Verfahren bei längerstreckigen Defekten oder Strikturen des unteren bis mittleren Harnleiters, bei denen eine einfache End-zu-End-Anastomose nach Nummer 1819 nicht mehr möglich ist, weil die Distanz zwischen den gesunden Harnleiterenden zu groß ist. Statt einer Verpflanzung in Darm oder Haut wird hier körpereigenes Blasengewebe zur Überbrückung genutzt, was den Harntrakt weitgehend physiologisch erhält. Die eingeschlossene Antirefluxplastik sichert dabei den Schutz der Niere vor retrogradem Urinfluss.

Gebühren und Steigerungssatz

2770 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach161,46 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach371,35 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach565,10 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1825

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1825?

Die GOÄ-Ziffer 1825 steht für „Harnleiterplastik (z. B. durch Harnblasenlappen) einschließlich Antirefluxplastik“ und gehört zu Kapitel K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1825?

Die GOÄ-Ziffer 1825 ist mit 2770 Punkten bewertet; das entspricht 161,46 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1825 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 371,35 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1825?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1825 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?

catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.

Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.