GOÄ-Lexikon › Kapitel K: Urologie
Simultane, elektromanometrische Blasen- und Abdominaldruckmessung mit fortlaufender Registrierung – einschließlich physikalischer Provokationstests Die Injektion von pharmakodynamisch wirksamen Substanzen ist gesondert berechnungsfähig.
Die GOÄ-Ziffer 1794 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Simultane, elektromanometrische Blasen- und Abdominaldruckmessung mit fortlaufender Registrierung – einschließlich physikalischer Provokationstests Die Injektion von pharmakodynamisch wirksamen Substanzen ist gesondert berechnungsfähig.“ (Kapitel K. Urologie). Sie ist mit 680 Punkten bewertet; das entspricht 39,64 € beim einfachen und 91,16 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Ziffer 1794 beschreibt die simultane elektromanometrische Messung von Blasen- und Abdominaldruck mit fortlaufender Registrierung einschließlich physikalischer Provokationstests. Sie wird angewendet, wenn zur differenzierten urodynamischen Beurteilung nicht nur der Blaseninnendruck, sondern gleichzeitig auch der intraabdominelle Druck erfasst werden muss, um beispielsweise den tatsächlichen Detrusordruck rechnerisch von Bauchpresseanteilen zu trennen, etwa im Rahmen einer differenzierten Inkontinenz- oder Blasenfunktionsdiagnostik. Die Leistung schließt die physikalischen Provokationstests mit ein. Die amtliche Bestimmung stellt ausdrücklich klar, dass neben Nummer 1794 die einfachere Zystomanometrie nach Nummer 1793 nicht zusätzlich berechnungsfähig ist, da die simultane Zwei-Kanal-Messung die einkanalige Blasendruckmessung inhaltlich bereits vollständig mitumfasst und ersetzt.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 39,64 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 91,16 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 138,72 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Laut den Abrechnungsbestimmungen ist die GOÄ-Ziffer 1794 nicht neben diesen Ziffern berechnungsfähig:
Die GOÄ-Ziffer 1794 steht für „Simultane, elektromanometrische Blasen- und Abdominaldruckmessung mit fortlaufender Registrierung – einschließlich physikalischer Provokationstests Die Injektion von pharmakodynamisch wirksamen Substanzen ist gesondert berechnungsfähig.“ und gehört zu Kapitel K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 1794 ist mit 680 Punkten bewertet; das entspricht 39,64 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 91,16 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Ja, für die GOÄ-Ziffer 1794 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.