GOÄ-Lexikon › Kapitel K: Urologie
Uroflowmetrie einschließlich Registrierung
Die GOÄ-Ziffer 1792 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Uroflowmetrie einschließlich Registrierung“ (Kapitel K. Urologie). Sie ist mit 212 Punkten bewertet; das entspricht 12,36 € beim einfachen und 28,42 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Ziffer 1792 beschreibt die Uroflowmetrie, die Messung der Harnflussrate während der spontanen Miktion einschließlich der fortlaufenden Registrierung der Messwerte. Sie wird angewendet, um den Harnstrahl objektiv und nichtinvasiv zu beurteilen, etwa bei Miktionsbeschwerden, Verdacht auf eine subvesikale Obstruktion wie eine Blasenhalsenge oder Prostatavergrößerung, oder zur Verlaufskontrolle nach operativen Eingriffen an Blase oder Prostata. Die Leistung umfasst die technische Erfassung des Flusskurvenverlaufs samt Aufzeichnung der Messdaten. Sie ist eine rein nichtinvasive Funktionsuntersuchung ohne Katheterisierung und unterscheidet sich dadurch von den invasiveren Druckmessverfahren wie der manometrischen Untersuchung nach Nummer 1793 oder der Urethradruckprofilmessung nach Nummer 1798, die eine Katheteranlage voraussetzen.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 12,36 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 28,42 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 43,25 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 1792 steht für „Uroflowmetrie einschließlich Registrierung“ und gehört zu Kapitel K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 1792 ist mit 212 Punkten bewertet; das entspricht 12,36 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 28,42 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1792 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.