GOÄ-Lexikon › Kapitel K: Urologie
M anometrische Untersuchung der Harnblase mit fortlaufender Registrierung – einschließlich physikalischer Provokationstests Die Injektion von pharmakodynamisch wirksamen Substanzen ist gesondert berechnungsfähig
Die GOÄ-Ziffer 1793 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „M anometrische Untersuchung der Harnblase mit fortlaufender Registrierung – einschließlich physikalischer Provokationstests Die Injektion von pharmakodynamisch wirksamen Substanzen ist gesondert berechnungsfähig“ (Kapitel K. Urologie). Sie ist mit 400 Punkten bewertet; das entspricht 23,31 € beim einfachen und 53,62 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Ziffer 1793 vergütet die manometrische Untersuchung der Harnblase, bei der der Blaseninnendruck fortlaufend registriert wird, einschließlich der Durchführung physikalischer Provokationstests. Sie kommt zur Anwendung bei der urodynamischen Abklärung von Blasenfunktionsstörungen, etwa zur Beurteilung des Speicher- und Entleerungsverhaltens der Blase oder bei Verdacht auf eine Drangsymptomatik, wobei durch Provokationsmanöver wie Husten oder Pressen das Druckverhalten unter Belastung geprüft wird. Die fortlaufende Registrierung der Druckwerte sowie die physikalischen Provokationstests sind fest in die Leistung eingeschlossen. Gegenüber der kombinierten Blasen- und Abdominaldruckmessung nach Nummer 1794 stellt Nummer 1793 die einfachere, nur auf die Blase bezogene Zystomanometrie dar; wird zusätzlich simultan der Abdominaldruck gemessen, ist die weitergehende Ziffer 1794 maßgeblich.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 23,31 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 53,62 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 81,60 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Laut den Abrechnungsbestimmungen ist die GOÄ-Ziffer 1793 nicht neben diesen Ziffern berechnungsfähig:
Die GOÄ-Ziffer 1793 steht für „M anometrische Untersuchung der Harnblase mit fortlaufender Registrierung – einschließlich physikalischer Provokationstests Die Injektion von pharmakodynamisch wirksamen Substanzen ist gesondert berechnungsfähig“ und gehört zu Kapitel K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 1793 ist mit 400 Punkten bewertet; das entspricht 23,31 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 53,62 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1793 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.