GOÄ-LexikonKapitel K: Urologie

GOÄ-Ziffer 1793: M anometrische Untersuchung der Harnblase mit fortlaufender…

M anometrische Untersuchung der Harnblase mit fortlaufender Registrierung – einschließlich physikalischer Provokationstests Die Injektion von pharmakodynamisch wirksamen Substanzen ist gesondert berechnungsfähig

Die GOÄ-Ziffer 1793 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „M anometrische Untersuchung der Harnblase mit fortlaufender Registrierung – einschließlich physikalischer Provokationstests Die Injektion von pharmakodynamisch wirksamen Substanzen ist gesondert berechnungsfähig“ (Kapitel K. Urologie). Sie ist mit 400 Punkten bewertet; das entspricht 23,31 € beim einfachen und 53,62 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1793 vergütet die manometrische Untersuchung der Harnblase, bei der der Blaseninnendruck fortlaufend registriert wird, einschließlich der Durchführung physikalischer Provokationstests. Sie kommt zur Anwendung bei der urodynamischen Abklärung von Blasenfunktionsstörungen, etwa zur Beurteilung des Speicher- und Entleerungsverhaltens der Blase oder bei Verdacht auf eine Drangsymptomatik, wobei durch Provokationsmanöver wie Husten oder Pressen das Druckverhalten unter Belastung geprüft wird. Die fortlaufende Registrierung der Druckwerte sowie die physikalischen Provokationstests sind fest in die Leistung eingeschlossen. Gegenüber der kombinierten Blasen- und Abdominaldruckmessung nach Nummer 1794 stellt Nummer 1793 die einfachere, nur auf die Blase bezogene Zystomanometrie dar; wird zusätzlich simultan der Abdominaldruck gemessen, ist die weitergehende Ziffer 1794 maßgeblich.

Gebühren und Steigerungssatz

400 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach23,31 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach53,62 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach81,60 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Ausschlussziffern

Laut den Abrechnungsbestimmungen ist die GOÄ-Ziffer 1793 nicht neben diesen Ziffern berechnungsfähig:

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1793

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1793?

Die GOÄ-Ziffer 1793 steht für „M anometrische Untersuchung der Harnblase mit fortlaufender Registrierung – einschließlich physikalischer Provokationstests Die Injektion von pharmakodynamisch wirksamen Substanzen ist gesondert berechnungsfähig“ und gehört zu Kapitel K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1793?

Die GOÄ-Ziffer 1793 ist mit 400 Punkten bewertet; das entspricht 23,31 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1793 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 53,62 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1793?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1793 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.