GOÄ-Lexikon › Kapitel K: Urologie
Zystoskopie mit Harnleitersondierung(en) – einschließlich Einbringung von Medikamenten und/oder Kontrastmitteln in das Nierenbecken
Die GOÄ-Ziffer 1790 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Zystoskopie mit Harnleitersondierung(en) – einschließlich Einbringung von Medikamenten und/oder Kontrastmitteln in das Nierenbecken“ (Kapitel K. Urologie). Sie ist mit 370 Punkten bewertet; das entspricht 21,57 € beim einfachen und 49,60 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Ziffer 1790 erfasst die Zystoskopie mit Sondierung eines oder beider Harnleiter, bei der zusätzlich Medikamente und/oder Kontrastmittel in das Nierenbecken eingebracht werden. Sie kommt zur Anwendung, wenn neben der mechanischen Sondierung eine retrograde Darstellung des Nierenbeckens mittels Kontrastmittel erforderlich ist, etwa zur Abklärung von Abflussstörungen des oberen Harntrakts, oder wenn eine gezielte lokale Medikamentengabe in das Nierenbecken indiziert ist. Die Leistung umfasst die endoskopische Untersuchung, die Sondierung des Harnleiters sowie das Einbringen der Substanzen in einem Untersuchungsgang. Sie stellt gegenüber Nummer 1788 die umfassendere Leistung dar, da dort die reine Sondierung ohne Instillation abgebildet wird; liegt der erweiterte Leistungsinhalt vor, ist ausschließlich Nummer 1790 anzusetzen.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 21,57 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 49,60 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 75,48 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 1790 steht für „Zystoskopie mit Harnleitersondierung(en) – einschließlich Einbringung von Medikamenten und/oder Kontrastmitteln in das Nierenbecken“ und gehört zu Kapitel K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 1790 ist mit 370 Punkten bewertet; das entspricht 21,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 49,60 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1790 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.