GOÄ-LexikonKapitel K: Urologie

GOÄ-Ziffer 1787: Kombinierte Zystourethroskopie

Kombinierte Zystourethroskopie

Die GOÄ-Ziffer 1787 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Kombinierte Zystourethroskopie“ (Kapitel K. Urologie). Sie ist mit 252 Punkten bewertet; das entspricht 14,69 € beim einfachen und 33,78 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1787 vergütet die kombinierte endoskopische Untersuchung von Harnblase und Harnröhre in einem einheitlichen Untersuchungsgang. Sie wird angewendet, wenn neben der Blasenschleimhaut auch die Harnröhre beurteilt werden muss, etwa bei Verdacht auf Harnröhrenengen, -verletzungen oder begleitende Veränderungen im Bereich von Blasenhals und Harnröhre, sodass eine isolierte Zystoskopie zur vollständigen Abklärung nicht ausreicht. Die Leistung deckt die kombinierte Spiegelung beider Strukturen ab und ersetzt in diesem Fall die einfache Zystoskopie nach Nummer 1785, die nur die Harnblase erfasst. Sie ist von der Zystoskopie mit Harnleitersondierung nach Nummer 1788 abzugrenzen, die sich nicht auf die Harnröhre, sondern auf die Sondierung der Harnleiter bezieht und damit einen anderen Untersuchungsschwerpunkt hat.

Gebühren und Steigerungssatz

252 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach14,69 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach33,78 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach51,41 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1787

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1787?

Die GOÄ-Ziffer 1787 steht für „Kombinierte Zystourethroskopie“ und gehört zu Kapitel K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1787?

Die GOÄ-Ziffer 1787 ist mit 252 Punkten bewertet; das entspricht 14,69 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1787 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 33,78 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1787?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1787 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.