GOÄ-LexikonKapitel K: Urologie

GOÄ-Ziffer 1785: Zystoskopie

Zystoskopie

Die GOÄ-Ziffer 1785 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Zystoskopie“ (Kapitel K. Urologie). Sie ist mit 207 Punkten bewertet; das entspricht 12,07 € beim einfachen und 27,75 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1785 vergütet die einfache Zystoskopie, also die endoskopische Spiegelung der Harnblase über die Harnröhre. Sie dient der visuellen Beurteilung von Blasenschleimhaut, Blasenhals und Harnleitermündungen, etwa zur Abklärung von Hämaturie, wiederkehrenden Harnwegsinfekten, Blasentumorverdacht oder Miktionsbeschwerden. Die Leistung umfasst ausschließlich die diagnostische Betrachtung ohne weitere invasive Zusatzmaßnahmen. Sobald im gleichen Untersuchungsgang zusätzliche Schritte erfolgen, etwa die Entnahme von Gewebematerial, eine Harnleitersondierung oder eine kombinierte Harnröhrenspiegelung, ist die jeweils speziellere Ziffer, zum Beispiel 1786, 1787 oder 1788, anzusetzen, da diese den erweiterten Leistungsinhalt bereits abbildet und Nummer 1785 in solchen Fällen nicht daneben berechnet wird. Nummer 1785 bleibt damit auf die reine Basisspiegelung der Harnblase beschränkt.

Gebühren und Steigerungssatz

207 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach12,07 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach27,75 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach42,23 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1785

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1785?

Die GOÄ-Ziffer 1785 steht für „Zystoskopie“ und gehört zu Kapitel K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1785?

Die GOÄ-Ziffer 1785 ist mit 207 Punkten bewertet; das entspricht 12,07 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1785 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 27,75 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1785?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1785 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.