GOÄ-LexikonKapitel K: Urologie

GOÄ-Ziffer 1780: Plastische Operation zur Behebung der Harninkontinenz

Plastische Operation zur Behebung der Harninkontinenz

Die GOÄ-Ziffer 1780 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Plastische Operation zur Behebung der Harninkontinenz“ (Kapitel K. Urologie). Sie ist mit 1850 Punkten bewertet; das entspricht 107,83 € beim einfachen und 248,01 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer beschreibt plastisch-operative Verfahren zur Behebung der Harninkontinenz. Angewendet wird sie bei Patienten mit einer bestehenden Harninkontinenz, etwa nach vorangegangenen Eingriffen im kleinen Becken wie einer Prostataentfernung, bei denen der Verschlussmechanismus der Harnröhre operativ wiederhergestellt oder unterstützt werden muss, um den unwillkürlichen Urinverlust zu beseitigen oder zu vermindern. Die Leistungslegende bezeichnet allgemein die plastische, also gewebeverändernde bzw. -aufbauende operative Korrektur des Kontinenzmechanismus, ohne ein bestimmtes Operationsverfahren festzulegen, sodass unterschiedliche kontinenzwiederherstellende operative Techniken unter dieser Ziffer erfasst werden können, solange sie dem genannten Zweck der Behebung der Harninkontinenz dienen.

Gebühren und Steigerungssatz

1850 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach107,83 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach248,01 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach377,41 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1780

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1780?

Die GOÄ-Ziffer 1780 steht für „Plastische Operation zur Behebung der Harninkontinenz“ und gehört zu Kapitel K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1780?

Die GOÄ-Ziffer 1780 ist mit 1850 Punkten bewertet; das entspricht 107,83 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1780 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 248,01 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1780?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1780 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.