GOÄ-LexikonKapitel K: Urologie

GOÄ-Ziffer 1776: Eröffnung eines Prostataabzesses vom Damm aus

Eröffnung eines Prostataabzesses vom Damm aus

Die GOÄ-Ziffer 1776 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Eröffnung eines Prostataabzesses vom Damm aus“ (Kapitel K. Urologie). Sie ist mit 370 Punkten bewertet; das entspricht 21,57 € beim einfachen und 49,60 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer beschreibt die operative Eröffnung eines Prostataabszesses über einen Zugang vom Damm aus (perinealer Zugang). Angewendet wird die Leistung bei einer abszedierenden, eitrigen Entzündung der Prostata, die konservativ mit Antibiotika allein nicht beherrschbar ist und eine chirurgische Drainage erfordert, um den Eiter zu entlasten und eine Sepsis oder weitere Gewebeschäden zu verhindern. Die Formulierung „vom Damm aus“ legt den operativen Zugangsweg über die Perinealregion fest und grenzt das Verfahren von einem transurethralen oder transrektalen Vorgehen ab. Die Leistung umfasst die Eröffnung des Abszesses, die Entlastung des Eiters und die Anlage einer entsprechenden Drainage.

Gebühren und Steigerungssatz

370 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach21,57 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach49,60 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach75,48 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1776

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1776?

Die GOÄ-Ziffer 1776 steht für „Eröffnung eines Prostataabzesses vom Damm aus“ und gehört zu Kapitel K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1776?

Die GOÄ-Ziffer 1776 ist mit 370 Punkten bewertet; das entspricht 21,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1776 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 49,60 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1776?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1776 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.