GOÄ-LexikonKapitel K: Urologie

GOÄ-Ziffer 1771: Entfernung eines Nebenhodens, als selbständige Leistung

Entfernung eines Nebenhodens, als selbständige Leistung

Die GOÄ-Ziffer 1771 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Entfernung eines Nebenhodens, als selbständige Leistung“ (Kapitel K. Urologie). Sie ist mit 924 Punkten bewertet; das entspricht 53,86 € beim einfachen und 123,87 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Erfasst wird die operative Entfernung eines Nebenhodens (Epididymektomie), sofern sie als selbständige Leistung ohne gleichzeitige Hodenentfernung erfolgt. Angewendet wird die Leistung etwa bei chronisch-rezidivierenden Entzündungen des Nebenhodens, bei Spermatozelen mit erheblichen Beschwerden oder bei gutartigen Nebenhodentumoren, wenn der Nebenhoden isoliert entfernt werden kann, ohne den Hoden selbst zu opfern. Von den Ziffern 1765 und 1766, die die Nebenhodenentfernung als Bestandteil einer Orchiektomie miterfassen, unterscheidet sich diese Ziffer dadurch, dass hier ausschließlich der Nebenhoden entfernt wird und der Hoden selbst erhalten bleibt. Die Ziffer betrifft nur die einseitige Entfernung; die beidseitige Ausführung wird gesondert nach Ziffer 1772 berechnet.

Gebühren und Steigerungssatz

924 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach53,86 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach123,87 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach188,50 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1771

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1771?

Die GOÄ-Ziffer 1771 steht für „Entfernung eines Nebenhodens, als selbständige Leistung“ und gehört zu Kapitel K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1771?

Die GOÄ-Ziffer 1771 ist mit 924 Punkten bewertet; das entspricht 53,86 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1771 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 123,87 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1771?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1771 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.