GOÄ-LexikonKapitel K: Urologie

GOÄ-Ziffer 1715: Spaltung einer Harnröhrenstriktur nach Otis

Spaltung einer Harnröhrenstriktur nach Otis

Die GOÄ-Ziffer 1715 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Spaltung einer Harnröhrenstriktur nach Otis“ (Kapitel K. Urologie). Sie ist mit 300 Punkten bewertet; das entspricht 17,49 € beim einfachen und 40,22 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer beschreibt die Spaltung einer Harnröhrenstriktur nach der Methode von Otis, einem spezifischen Verfahren der inneren Urethrotomie mittels eines kalibrierten Schneideinstruments. Sie wird angewendet, wenn eine diagnostizierte Engstelle der Harnröhre, meist beim Mann, durch einen kontrollierten Einschnitt unter direkter Sicht oder tastender Führung erweitert werden soll, um den Harnfluss dauerhaft zu verbessern. Das Verfahren stellt eine gezielte operative Alternative zur wiederholten Bougierung dar, wenn eine mechanische Dehnung allein keinen ausreichenden Erfolg verspricht. Die Ziffer ist speziell auf diese Technik zugeschnitten und damit von allgemeineren Dehnungs- oder Kalibrierungsleistungen sowie von umfassenderen plastischen Strikturoperationen abzugrenzen.

Gebühren und Steigerungssatz

300 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach17,49 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach40,22 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach61,20 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1715

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1715?

Die GOÄ-Ziffer 1715 steht für „Spaltung einer Harnröhrenstriktur nach Otis“ und gehört zu Kapitel K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1715?

Die GOÄ-Ziffer 1715 ist mit 300 Punkten bewertet; das entspricht 17,49 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1715 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 40,22 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1715?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1715 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.