GOÄ-Lexikon › Kapitel K: Urologie
Spaltung einer Harnröhrenstriktur nach Otis
Die GOÄ-Ziffer 1715 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Spaltung einer Harnröhrenstriktur nach Otis“ (Kapitel K. Urologie). Sie ist mit 300 Punkten bewertet; das entspricht 17,49 € beim einfachen und 40,22 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Diese Ziffer beschreibt die Spaltung einer Harnröhrenstriktur nach der Methode von Otis, einem spezifischen Verfahren der inneren Urethrotomie mittels eines kalibrierten Schneideinstruments. Sie wird angewendet, wenn eine diagnostizierte Engstelle der Harnröhre, meist beim Mann, durch einen kontrollierten Einschnitt unter direkter Sicht oder tastender Führung erweitert werden soll, um den Harnfluss dauerhaft zu verbessern. Das Verfahren stellt eine gezielte operative Alternative zur wiederholten Bougierung dar, wenn eine mechanische Dehnung allein keinen ausreichenden Erfolg verspricht. Die Ziffer ist speziell auf diese Technik zugeschnitten und damit von allgemeineren Dehnungs- oder Kalibrierungsleistungen sowie von umfassenderen plastischen Strikturoperationen abzugrenzen.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 17,49 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 40,22 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 61,20 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 1715 steht für „Spaltung einer Harnröhrenstriktur nach Otis“ und gehört zu Kapitel K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 1715 ist mit 300 Punkten bewertet; das entspricht 17,49 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 40,22 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1715 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.