GOÄ-Lexikon › Kapitel K: Urologie
Endoskopie der Harnröhre (Urethroskopie) mit operativem Eingriff (z. B. Papillomkoagulation, Erstbougierung und/oder Spaltung einer Striktur)
Die GOÄ-Ziffer 1713 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Endoskopie der Harnröhre (Urethroskopie) mit operativem Eingriff (z. B. Papillomkoagulation, Erstbougierung und/oder Spaltung einer Striktur)“ (Kapitel K. Urologie). Sie ist mit 296 Punkten bewertet; das entspricht 17,25 € beim einfachen und 39,68 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Diese Ziffer erfasst die Urethroskopie in Kombination mit einem operativen Eingriff in derselben Sitzung, beispielhaft genannt werden die Koagulation eines Papilloms, die Erstbougierung sowie die Spaltung einer Striktur. Sie kommt zur Anwendung, wenn im Zuge der endoskopischen Untersuchung ein therapeutisches Manöver direkt angeschlossen wird, statt die Diagnostik und Behandlung auf getrennte Termine zu verteilen. Gegenüber der reinen Endoskopie nach Nummer 1712 rechtfertigt der zusätzliche Eingriff den höheren Leistungsumfang. Die genannten Beispiele sind nicht abschließend, sondern Regelfälle vergleichbarer Interventionen; entscheidend ist, dass zur endoskopischen Beurteilung ein tatsächlicher therapeutischer Schritt an der Harnröhrenschleimhaut oder -wand hinzutritt.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 17,25 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 39,68 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 60,39 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 1713 steht für „Endoskopie der Harnröhre (Urethroskopie) mit operativem Eingriff (z. B. Papillomkoagulation, Erstbougierung und/oder Spaltung einer Striktur)“ und gehört zu Kapitel K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 1713 ist mit 296 Punkten bewertet; das entspricht 17,25 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 39,68 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1713 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.