GOÄ-LexikonKapitel J: Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde

GOÄ-Ziffer 1622: Plastische Rekonstruktion der hinteren Gehörgangswand im…

Plastische Rekonstruktion der hinteren Gehörgangswand im Zusammenhang mit anderen Operationen

Die GOÄ-Ziffer 1622 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Plastische Rekonstruktion der hinteren Gehörgangswand im Zusammenhang mit anderen Operationen“ (Kapitel J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 700 Punkten bewertet; das entspricht 40,80 € beim einfachen und 93,84 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer erfasst dieselbe operative Wiederherstellung der hinteren Gehörgangswand wie Nummer 1621, jedoch für den Fall, dass sie nicht isoliert, sondern im Rahmen eines umfassenderen operativen Eingriffs erfolgt, etwa im Zusammenhang mit einer Mastoidsanierung oder einer Tympanoplastik. Angewendet wird sie, wenn im selben operativen Zugang neben der Hauptoperation zusätzlich die hintere Gehörgangswand wiederhergestellt werden muss, um die Gehörganganatomie zu erhalten und einer offenen Mastoidhöhle mit ihren Folgeproblemen vorzubeugen. Die getrennte Ausweisung von Nummer 1621 (selbständig) und Nummer 1622 (im Zusammenhang) trägt dem unterschiedlichen operativen Aufwand Rechnung, je nachdem, ob die Rekonstruktion allein oder als Teilschritt einer größeren Operation erfolgt.

Gebühren und Steigerungssatz

700 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach40,80 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach93,84 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach142,80 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1622

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1622?

Die GOÄ-Ziffer 1622 steht für „Plastische Rekonstruktion der hinteren Gehörgangswand im Zusammenhang mit anderen Operationen“ und gehört zu Kapitel J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1622?

Die GOÄ-Ziffer 1622 ist mit 700 Punkten bewertet; das entspricht 40,80 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1622 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 93,84 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1622?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1622 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.