GOÄ-LexikonKapitel J: Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde

GOÄ-Ziffer 1625: Fazialisdekompression, als selbständige Leistung

Fazialisdekompression, als selbständige Leistung

Die GOÄ-Ziffer 1625 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Fazialisdekompression, als selbständige Leistung“ (Kapitel J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 2220 Punkten bewertet; das entspricht 129,40 € beim einfachen und 297,61 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer beschreibt die operative Entlastung des Nervus facialis im Bereich seines knöchernen Kanals, etwa bei traumatischer, entzündlicher oder tumorbedingter Schädigung mit drohender oder bestehender Fazialisparese, als eigenständigen Eingriff ohne Verbindung zu einer anderen Operation. Ziel ist die Druckentlastung des Nervs, um weitere Schädigung zu verhindern und die Erholung der Nervenfunktion zu ermöglichen. Die Kennzeichnung als selbständige Leistung grenzt die Ziffer von Nummer 1626 ab, bei der dieselbe Dekompression im Zusammenhang mit weiteren operativen Maßnahmen, etwa einer Mittelohr- oder Mastoidsanierung, durchgeführt wird und dort als kombinierter Leistungsanteil im selben Zugang erfasst ist.

Gebühren und Steigerungssatz

2220 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach129,40 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach297,61 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach452,89 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1625

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1625?

Die GOÄ-Ziffer 1625 steht für „Fazialisdekompression, als selbständige Leistung“ und gehört zu Kapitel J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1625?

Die GOÄ-Ziffer 1625 ist mit 2220 Punkten bewertet; das entspricht 129,40 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1625 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 297,61 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1625?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1625 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.