GOÄ-LexikonKapitel J: Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde

GOÄ-Ziffer 1520: Exstirpation der Unterkiefer- und/oder…

Exstirpation der Unterkiefer- und/oder Unterzungenspeicheldrüse(n)

Die GOÄ-Ziffer 1520 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Exstirpation der Unterkiefer- und/oder Unterzungenspeicheldrüse(n)“ (Kapitel J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 900 Punkten bewertet; das entspricht 52,46 € beim einfachen und 120,65 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer erfasst die Exstirpation der Unterkieferspeicheldrüse (Glandula submandibularis) und/oder der Unterzungenspeicheldrüse (Glandula sublingualis), also die vollständige operative Entfernung einer oder beider dieser Speicheldrüsen. Typischer Anwendungsfall sind chronisch-rezidivierende Entzündungen, große oder tief sitzende Speichelsteine, die nicht durch Gangschlitzung beherrschbar sind, oder tumoröse Veränderungen der Drüse, die eine vollständige Entfernung erforderlich machen. Die Leistung umfasst die operative Freilegung und komplette Entnahme der betroffenen Drüse(n). Sie ist von der bloßen Steinentfernung oder Gangschlitzung, bei denen die Drüse erhalten bleibt, klar abzugrenzen, ebenso von der Parotisexstirpation, die eine andere, größere Speicheldrüse mit eigener Nervenproblematik betrifft und deshalb eigenständig geführt wird.

Gebühren und Steigerungssatz

900 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach52,46 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach120,65 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach183,60 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1520

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1520?

Die GOÄ-Ziffer 1520 steht für „Exstirpation der Unterkiefer- und/oder Unterzungenspeicheldrüse(n)“ und gehört zu Kapitel J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1520?

Die GOÄ-Ziffer 1520 ist mit 900 Punkten bewertet; das entspricht 52,46 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1520 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 120,65 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1520?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1520 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.