GOÄ-LexikonKapitel J: Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde

GOÄ-Ziffer 1500: Ausschälung und Resektion beider Gaumenmandeln mit den…

Ausschälung und Resektion beider Gaumenmandeln mit den Kapseln (Tonsillektomie)

Die GOÄ-Ziffer 1500 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Ausschälung und Resektion beider Gaumenmandeln mit den Kapseln (Tonsillektomie)“ (Kapitel J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 739 Punkten bewertet; das entspricht 43,07 € beim einfachen und 99,07 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer bildet die beidseitige Tonsillektomie ab, also die Ausschälung und Resektion beider Gaumenmandeln jeweils mitsamt ihrer Kapsel in einer Sitzung. Sie wird angesetzt, wenn beide Tonsillen wegen chronisch-rezidivierender Entzündungen, Hyperplasie mit funktioneller Beeinträchtigung oder tumorverdächtiger Befunde vollständig entfernt werden, und ersetzt als Gesamtleistung die Berechnung der einseitigen Nummer für jede Seite. Sie wird also einmalig für den beidseitigen Eingriff angesetzt und nicht als Verdopplung der einseitigen Ziffer. Inhaltlich umfasst sie denselben operativen Kernvorgang wie die einseitige Variante, lediglich bezogen auf beide anatomischen Seiten in einem Eingriff. Abzugrenzen ist sie von späteren Eingriffen wegen Nachblutung oder von der Eröffnung eines peritonsillären Abszesses, die jeweils eigenständig und gesondert berechnet werden.

Gebühren und Steigerungssatz

739 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach43,07 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach99,07 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach150,76 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1500

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1500?

Die GOÄ-Ziffer 1500 steht für „Ausschälung und Resektion beider Gaumenmandeln mit den Kapseln (Tonsillektomie)“ und gehört zu Kapitel J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1500?

Die GOÄ-Ziffer 1500 ist mit 739 Punkten bewertet; das entspricht 43,07 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1500 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 99,07 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1500?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1500 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.