GOÄ-LexikonKapitel J: Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde

GOÄ-Ziffer 1505: Eröffnung eines peritonsillären Abszesses

Eröffnung eines peritonsillären Abszesses

Die GOÄ-Ziffer 1505 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Eröffnung eines peritonsillären Abszesses“ (Kapitel J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 148 Punkten bewertet; das entspricht 8,63 € beim einfachen und 19,84 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer beschreibt die operative Eröffnung eines peritonsillären Abszesses, also einer Eiteransammlung im Gewebe seitlich beziehungsweise hinter der Gaumenmandel, die durch Inzision entlastet wird. Typischer Anwendungsfall ist die akute Peritonsillitis mit Abszedierung, bei der nach entsprechender Diagnostik eine Stichinzision oder Schnitteröffnung am Ort der größten Vorwölbung erfolgt, um den Eiter abzuleiten und die Beschwerden sowie die Ausbreitungsgefahr zu reduzieren. Die Leistung umfasst den eigentlichen Eröffnungs- und Entlastungsvorgang, nicht die spätere endgültige Tonsillektomie, die bei Rezidivneigung ergänzend und getrennt berechnet werden kann. Kommt es nach initialer Eröffnung zu einem erneuten Verschluss mit erneuter Abszedierung, ist für den wiederholten Eingriff die eigene Ziffer für die Wiedereröffnung eines peritonsillären Abszesses einschlägig, nicht diese Nummer.

Gebühren und Steigerungssatz

148 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach8,63 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach19,84 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach30,19 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1505

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1505?

Die GOÄ-Ziffer 1505 steht für „Eröffnung eines peritonsillären Abszesses“ und gehört zu Kapitel J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1505?

Die GOÄ-Ziffer 1505 ist mit 148 Punkten bewertet; das entspricht 8,63 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1505 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 19,84 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1505?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1505 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?

catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.

Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.