GOÄ-LexikonKapitel J: Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde

GOÄ-Ziffer 1497: Tränensackoperation vom Naseninnern aus

Tränensackoperation vom Naseninnern aus

Die GOÄ-Ziffer 1497 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Tränensackoperation vom Naseninnern aus“ (Kapitel J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 1110 Punkten bewertet; das entspricht 64,70 € beim einfachen und 148,81 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer bildet die Tränensackoperation vom Naseninnern aus ab, also den endonasalen chirurgischen Zugang zur operativen Behandlung des Tränensacks, etwa bei chronischer Dakryozystitis oder einer Abflussstörung der Tränenwege, bei der über die Nasenhöhle eine neue Verbindung zwischen Tränensack und Nasenhöhle geschaffen wird. Angewendet wird dieses Verfahren als Alternative zum äußeren, über die Haut geführten Zugang, mit dem Vorteil, dass keine äußere Narbe entsteht. Die Ziffer ist eindeutig auf den endonasalen Zugangsweg beschränkt; ein von außen durchgeführter Eingriff am Tränensack wird nicht über diese Nummer, sondern über andere Leistungspositionen abgebildet. Inhaltlich grenzt sich die Leistung von den übrigen Nasennebenhöhleneingriffen dieser Gruppe dadurch ab, dass ihr eigentliches Zielorgan das Tränenwegssystem und nicht die Nasennebenhöhlen selbst sind.

Gebühren und Steigerungssatz

1110 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach64,70 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach148,81 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach226,45 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1497

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1497?

Die GOÄ-Ziffer 1497 steht für „Tränensackoperation vom Naseninnern aus“ und gehört zu Kapitel J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1497?

Die GOÄ-Ziffer 1497 ist mit 1110 Punkten bewertet; das entspricht 64,70 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1497 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 148,81 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1497?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1497 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.