GOÄ-Lexikon › Kapitel J: Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde
Eröffnung eines retropharyngealen Abszesses
Die GOÄ-Ziffer 1506 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Eröffnung eines retropharyngealen Abszesses“ (Kapitel J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 185 Punkten bewertet; das entspricht 10,78 € beim einfachen und 24,80 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Diese Ziffer betrifft die operative Eröffnung eines retropharyngealen Abszesses, also einer Eiteransammlung im Bindegewebsraum hinter dem Rachen, der anatomisch tiefer und potenziell gefährlicher liegt als ein peritonsillärer Befund. Angewendet wird sie, wenn eine solche Abszedierung, häufig im Rahmen fortgeleiteter Infektionen aus dem Nasen-Rachen-Raum oder der Halswirbelsäulenregion, durch einen operativen Zugang eröffnet und drainiert werden muss, um eine Ausbreitung in tiefere Halsräume oder das Mediastinum zu verhindern. Die Leistung bildet den Eröffnungs- und Entlastungsvorgang selbst ab und ist von der Eröffnung eines peritonsillären Abszesses klar durch die anatomische Lokalisation abzugrenzen: Während jene Nummer das Gewebe um die Gaumenmandel betrifft, erfasst diese Ziffer den tiefer und dorsal des Pharynx gelegenen Abszessraum.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 10,78 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 24,80 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 37,74 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 1506 steht für „Eröffnung eines retropharyngealen Abszesses“ und gehört zu Kapitel J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 1506 ist mit 185 Punkten bewertet; das entspricht 10,78 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 24,80 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1506 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.