GOÄ-LexikonKapitel J: Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde

GOÄ-Ziffer 1495: Entfernung eines Nasenrachenfibroms

Entfernung eines Nasenrachenfibroms

Die GOÄ-Ziffer 1495 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Entfernung eines Nasenrachenfibroms“ (Kapitel J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 1110 Punkten bewertet; das entspricht 64,70 € beim einfachen und 148,81 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer beschreibt die Entfernung eines Nasenrachenfibroms, also die operative Abtragung eines gutartigen, aber meist stark durchbluteten und lokal destruierend wachsenden Bindegewebstumors im Nasenrachenraum, der vor allem bei männlichen Jugendlichen auftritt. Angewendet wird die Leistung, wenn ein solches umschriebenes Geschwulstgewebe operativ entfernt wird, was aufgrund der starken Vaskularisierung und der anatomischen Nähe zu wichtigen Strukturen ein deutlich anspruchsvolleres Vorgehen darstellt als die einfache Adenotomie nach Nummer 1493, bei der lediglich hyperplastisches, nicht tumorartiges lymphatisches Gewebe der Rachenmandel abgetragen wird. Die Abgrenzung zur Adenotomie ist somit inhaltlich entscheidend: Während 1493 ein physiologisches Organ betrifft, erfasst 1495 die Entfernung eines echten, umschriebenen Tumors mit eigenem Krankheitswert und entsprechend höherem operativem Aufwand.

Gebühren und Steigerungssatz

1110 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach64,70 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach148,81 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach226,45 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1495

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1495?

Die GOÄ-Ziffer 1495 steht für „Entfernung eines Nasenrachenfibroms“ und gehört zu Kapitel J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1495?

Die GOÄ-Ziffer 1495 ist mit 1110 Punkten bewertet; das entspricht 64,70 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1495 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 148,81 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1495?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1495 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.