GOÄ-LexikonKapitel J: Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde

GOÄ-Ziffer 1496: Eröffnung des Türkensattels vom Naseninnern aus

Eröffnung des Türkensattels vom Naseninnern aus

Die GOÄ-Ziffer 1496 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Eröffnung des Türkensattels vom Naseninnern aus“ (Kapitel J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 2220 Punkten bewertet; das entspricht 129,40 € beim einfachen und 297,61 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Nummer erfasst die Eröffnung des Türkensattels vom Naseninnern aus, also den transnasalen, meist transsphenoidalen chirurgischen Zugang zur Sella turcica, der Knochenstruktur an der Schädelbasis, in der die Hypophyse liegt. Angewendet wird dieses Verfahren als Zugangsschritt für Eingriffe im Bereich der Sella, typischerweise vor Operationen an der Hypophyse, wobei der endonasale Weg über die Keilbeinhöhle genutzt wird. Die Leistung beschreibt damit ausschließlich den Zugangsweg von der Nase her und unterscheidet sich von den übrigen Nebenhöhleneingriffen dieser Leistungsgruppe dadurch, dass ihr Ziel nicht die Sanierung der Nasennebenhöhlen selbst ist, sondern die Herstellung eines Zugangs zur Schädelbasis. Sie steht damit in engem anatomischem Zusammenhang mit den Eingriffen an der Keilbeinhöhle, etwa nach Nummer 1469, verfolgt aber ein andersartiges Behandlungsziel.

Gebühren und Steigerungssatz

2220 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach129,40 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach297,61 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach452,89 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1496

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1496?

Die GOÄ-Ziffer 1496 steht für „Eröffnung des Türkensattels vom Naseninnern aus“ und gehört zu Kapitel J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1496?

Die GOÄ-Ziffer 1496 ist mit 2220 Punkten bewertet; das entspricht 129,40 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1496 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 297,61 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1496?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1496 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.