GOÄ-LexikonKapitel J: Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde

GOÄ-Ziffer 1468: Operative Eröffnung einer Kieferhöhle von der Nase aus

Operative Eröffnung einer Kieferhöhle von der Nase aus

Die GOÄ-Ziffer 1468 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operative Eröffnung einer Kieferhöhle von der Nase aus“ (Kapitel J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 296 Punkten bewertet; das entspricht 17,25 € beim einfachen und 39,68 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Nummer erfasst die operative Eröffnung einer Kieferhöhle, wenn der Zugang von der Nase aus erfolgt, im Unterschied zum Zugang über den Mundvorhof nach Nummer 1467. Angewendet wird dieses Verfahren, wenn die Kieferhöhle endonasal chirurgisch eröffnet werden soll, etwa im Rahmen einer funktionellen endonasalen Nasennebenhöhlenchirurgie bei chronischer Sinusitis maxillaris, um eine dauerhafte Drainage über die natürliche oder eine erweiterte Öffnung zur Nasenhöhle herzustellen. Die Wahl zwischen den Nummern 1467 und 1468 richtet sich somit ausschließlich nach dem operativen Zugangsweg, nicht nach dem Ausmaß des Eingriffs. Von der Punktion nach Nummer 1465 unterscheidet sich die Leistung durch den chirurgisch angelegten, dauerhaften Zugang anstelle einer einmaligen Nadelpunktion, von der Radikaloperation nach Nummer 1486 durch den geringeren Umfang der Ausräumung.

Gebühren und Steigerungssatz

296 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach17,25 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach39,68 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach60,39 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1468

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1468?

Die GOÄ-Ziffer 1468 steht für „Operative Eröffnung einer Kieferhöhle von der Nase aus“ und gehört zu Kapitel J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1468?

Die GOÄ-Ziffer 1468 ist mit 296 Punkten bewertet; das entspricht 17,25 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1468 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 39,68 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1468?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1468 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?

catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.

Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.