GOÄ-LexikonKapitel J: Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde

GOÄ-Ziffer 1465: Punktion einer Kieferhöhle – gegebenenfalls einschließlich…

Punktion einer Kieferhöhle – gegebenenfalls einschließlich Spülung und/oder Instillation von Medikamenten

Die GOÄ-Ziffer 1465 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Punktion einer Kieferhöhle – gegebenenfalls einschließlich Spülung und/oder Instillation von Medikamenten“ (Kapitel J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 119 Punkten bewertet; das entspricht 6,94 € beim einfachen und 15,95 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer bildet die Punktion einer Kieferhöhle ab, ein diagnostisch-therapeutisches Verfahren, bei dem die Kieferhöhle über die natürliche Zugangsroute punktiert wird, um beispielsweise Sekret zur Diagnostik zu gewinnen oder die Höhle zu entlasten. Die Legende sieht vor, dass die Leistung gegebenenfalls auch die Spülung der Höhle und/oder die Instillation von Medikamenten umfasst, sodass diese Zusatzschritte nicht gesondert berechnet werden. Angewendet wird die Ziffer typischerweise bei Verdacht auf eine Sinusitis maxillaris zur Sekretgewinnung oder zur direkten Behandlung mit Spülflüssigkeit beziehungsweise Medikamenten. Abzugrenzen ist sie von der endoskopischen Untersuchung der Kieferhöhle nach Nummer 1466, die ein optisches Verfahren darstellt und die Punktion einschließen kann, sowie von der operativen Eröffnung der Kieferhöhle nach den Nummern 1467 und 1468, die einen größeren chirurgischen Zugang erfordern.

Gebühren und Steigerungssatz

119 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach6,94 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach15,95 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach24,28 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1465

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1465?

Die GOÄ-Ziffer 1465 steht für „Punktion einer Kieferhöhle – gegebenenfalls einschließlich Spülung und/oder Instillation von Medikamenten“ und gehört zu Kapitel J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1465?

Die GOÄ-Ziffer 1465 ist mit 119 Punkten bewertet; das entspricht 6,94 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1465 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 15,95 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1465?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1465 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?

catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.

Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.