GOÄ-LexikonKapitel J: Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde

GOÄ-Ziffer 1453: Operative Entfernung der gesamten Nase

Operative Entfernung der gesamten Nase

Die GOÄ-Ziffer 1453 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operative Entfernung der gesamten Nase“ (Kapitel J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 1100 Punkten bewertet; das entspricht 64,12 € beim einfachen und 147,47 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer beschreibt die operative Entfernung der gesamten äußeren Nase, also die vollständige Abtragung des Nasenorgans, etwa bei ausgedehnten malignen Tumoren, die eine Teilresektion nicht mehr zulassen, oder bei schwersten Gewebeschäden. Sie stellt gegenüber der umfangreichen Teilentfernung nach Nummer 1452 die konsequente Erweiterung dar, wenn kein Nasenanteil erhaltungsfähig ist. Abzugrenzen ist sie von der rekonstruierenden Totalplastik nach Nummer 1450, die den entgegengesetzten Schritt beschreibt, nämlich den Wiederaufbau einer fehlenden Nase, während 1453 den resezierenden Ersteingriff erfasst. In der Praxis wird diese Nummer typischerweise im Rahmen onkologischer Radikaleingriffe angesetzt, bei denen die Entfernung der gesamten Nase die einzige kurative oder palliative Option darstellt und ein späterer Wiederaufbau gesondert nach den einschlägigen Rekonstruktionsziffern erfolgt.

Gebühren und Steigerungssatz

1100 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach64,12 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach147,47 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach224,41 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1453

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1453?

Die GOÄ-Ziffer 1453 steht für „Operative Entfernung der gesamten Nase“ und gehört zu Kapitel J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1453?

Die GOÄ-Ziffer 1453 ist mit 1100 Punkten bewertet; das entspricht 64,12 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1453 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 147,47 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1453?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1453 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.