GOÄ-LexikonKapitel J: Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde

GOÄ-Ziffer 1457: Operative Korrektur eines Nasenflügels

Operative Korrektur eines Nasenflügels

Die GOÄ-Ziffer 1457 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operative Korrektur eines Nasenflügels“ (Kapitel J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 370 Punkten bewertet; das entspricht 21,57 € beim einfachen und 49,60 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Nummer erfasst die operative Korrektur eines Nasenflügels, also des seitlichen, den äußeren Nasenluftweg begrenzenden Weichteilanteils der Nase. Sie kommt zur Anwendung, wenn eine Formveränderung, Einziehung, Instabilität oder sonstige Fehlbildung des Nasenflügels gezielt operativ behoben wird, etwa zur Verbesserung der Nasenatmung oder der äußeren Symmetrie. Abzugrenzen ist die Leistung von der Verschmälerung des Nasenstegs nach Nummer 1456, die eine andere anatomische Region betrifft, sowie von den umfangreicheren Teilentfernungen der äußeren Nase nach Nummer 1452, bei denen Gewebe entfernt statt lediglich korrigiert wird. Die Ziffer wird je nach Befund für einen oder beide Nasenflügel angesetzt und deckt den auf diese Struktur begrenzten operativen Korrektureingriff ab, ohne dass eine vollständige Nasenplastik erforderlich ist.

Gebühren und Steigerungssatz

370 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach21,57 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach49,60 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach75,48 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1457

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1457?

Die GOÄ-Ziffer 1457 steht für „Operative Korrektur eines Nasenflügels“ und gehört zu Kapitel J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1457?

Die GOÄ-Ziffer 1457 ist mit 370 Punkten bewertet; das entspricht 21,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1457 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 49,60 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1457?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1457 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?

catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.

Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.