GOÄ-LexikonKapitel J: Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde

GOÄ-Ziffer 1449: Plastische Operation bei rekonstruierender Teilplastik der…

Plastische Operation bei rekonstruierender Teilplastik der äußeren Nase, auch in mehreren Sitzungen

Die GOÄ-Ziffer 1449 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Plastische Operation bei rekonstruierender Teilplastik der äußeren Nase, auch in mehreren Sitzungen“ (Kapitel J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 3700 Punkten bewertet; das entspricht 215,66 € beim einfachen und 496,02 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1449 bildet die plastische Operation bei rekonstruierender Teilplastik der äußeren Nase ab, auch in mehreren Sitzungen durchführbar. Sie wird angewendet, wenn ein Teil der äußeren, sichtbaren Nase, etwa nach Tumorentfernung, Trauma oder angeborener Fehlbildung, operativ wiederhergestellt werden muss, wobei der Wiederaufbau je nach Ausmaß des Gewebedefekts auch über mehrere Behandlungstermine gestreckt werden kann. Im Unterschied zu den vorgenannten Ziffern, die die innere, funktionelle Nasenatmung betreffen, richtet sich 1449 auf die äußere Form- und Gewebewiederherstellung der Nase und deckt damit den rekonstruktiven, teilplastischen Wiederaufbau als eigenständige Leistung ab.

Gebühren und Steigerungssatz

3700 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach215,66 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach496,02 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach754,82 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1449

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1449?

Die GOÄ-Ziffer 1449 steht für „Plastische Operation bei rekonstruierender Teilplastik der äußeren Nase, auch in mehreren Sitzungen“ und gehört zu Kapitel J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1449?

Die GOÄ-Ziffer 1449 ist mit 3700 Punkten bewertet; das entspricht 215,66 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1449 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 496,02 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1449?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1449 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.