GOÄ-LexikonKapitel J: Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde

GOÄ-Ziffer 1456: Operative Verschmälerung des Nasensteges

Operative Verschmälerung des Nasensteges

Die GOÄ-Ziffer 1456 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operative Verschmälerung des Nasensteges“ (Kapitel J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 232 Punkten bewertet; das entspricht 13,52 € beim einfachen und 31,10 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer bildet die operative Verschmälerung des Nasenstegs ab, also des Gewebestreifens zwischen den beiden Nasenlöchern, der die Nasenspitze von der Oberlippe trennt. Angewendet wird sie bei Eingriffen, die gezielt die Breite dieser Struktur reduzieren, etwa im Rahmen ästhetischer oder funktioneller Korrekturen der Nasenform, wenn ein zu breiter Steg das Erscheinungsbild oder die Nasenatmung beeinträchtigt. Von der umfangreichen Teilentfernung der äußeren Nase nach Nummer 1452 unterscheidet sich der Eingriff durch seinen begrenzten, auf den Steg beschränkten Charakter, ebenso von der Korrektur eines Nasenflügels nach Nummer 1457, die eine andere anatomische Teilstruktur betrifft. Die Leistung wird eigenständig abgerechnet, wenn ausschließlich der Nasensteg operativ verändert wird, unabhängig davon, ob dies isoliert oder als Teil einer umfassenderen Rhinoplastik geschieht.

Gebühren und Steigerungssatz

232 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach13,52 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach31,10 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach47,33 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1456

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1456?

Die GOÄ-Ziffer 1456 steht für „Operative Verschmälerung des Nasensteges“ und gehört zu Kapitel J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1456?

Die GOÄ-Ziffer 1456 ist mit 232 Punkten bewertet; das entspricht 13,52 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1456 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 31,10 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1456?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1456 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.