GOÄ-LexikonKapitel J: Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde

GOÄ-Ziffer 1430: Operativer Eingriff in der Nase, wie Muschelfrakturierung…

Operativer Eingriff in der Nase, wie Muschelfrakturierung, Muschelquetschung, Kaltkaustik der Muscheln, Synechielösung und/oder Probeexzision

Die GOÄ-Ziffer 1430 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operativer Eingriff in der Nase, wie Muschelfrakturierung, Muschelquetschung, Kaltkaustik der Muscheln, Synechielösung und/oder Probeexzision“ (Kapitel J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 119 Punkten bewertet; das entspricht 6,94 € beim einfachen und 15,95 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1430 erfasst operative Eingriffe in der Nase wie Muschelfrakturierung, Muschelquetschung, Kaltkaustik der Muscheln, Synechielösung und/oder Probeexzision. Sie wird angewendet, wenn eine gezielte, aber begrenzte operative Maßnahme an den Nasenmuscheln oder Schleimhautverwachsungen erforderlich ist, etwa zur Verkleinerung hyperplastischer Muscheln bei behinderter Nasenatmung, zur Lösung von Verwachsungen nach vorangegangenen Eingriffen oder zur Gewinnung einer Gewebeprobe bei unklaren Schleimhautveränderungen. Die Ziffer bündelt damit mehrere alternative, im Aufwand vergleichbare Eingriffsarten unter einer gemeinsamen Leistungsposition und wird unabhängig davon abgerechnet, welche der genannten Techniken im Einzelfall zur Anwendung kommt.

Gebühren und Steigerungssatz

119 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach6,94 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach15,95 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach24,28 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1430

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1430?

Die GOÄ-Ziffer 1430 steht für „Operativer Eingriff in der Nase, wie Muschelfrakturierung, Muschelquetschung, Kaltkaustik der Muscheln, Synechielösung und/oder Probeexzision“ und gehört zu Kapitel J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1430?

Die GOÄ-Ziffer 1430 ist mit 119 Punkten bewertet; das entspricht 6,94 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1430 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 15,95 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1430?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1430 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.