GOÄ-Lexikon › Kapitel J: Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde
Entfernung von Fremdkörpern aus dem Naseninnern, als selbständige Leistung
Die GOÄ-Ziffer 1427 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Entfernung von Fremdkörpern aus dem Naseninnern, als selbständige Leistung“ (Kapitel J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 95 Punkten bewertet; das entspricht 5,54 € beim einfachen und 12,74 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Ziffer 1427 bildet die Entfernung von Fremdkörpern aus dem Naseninnern als selbständige Leistung ab. Sie wird angewendet, wenn ein in der Nasenhöhle befindlicher Fremdkörper, etwa bei Kindern häufig kleine Gegenstände, ohne größeren operativen Aufwand instrumentell entfernt werden kann. Abgegrenzt wird sie von der Ziffer 1428, die den operativen Eingriff zur Entfernung festsitzender, also nicht ohne Weiteres zugänglicher Fremdkörper beschreibt; 1427 erfasst damit den unkomplizierten Regelfall der Fremdkörperentfernung, während 1428 den schwierigeren operativen Fall abbildet, bei dem der Fremdkörper fest verkeilt oder tiefer sitzt und ein größerer instrumenteller Aufwand notwendig ist.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 5,54 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 12,74 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 19,38 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 1427 steht für „Entfernung von Fremdkörpern aus dem Naseninnern, als selbständige Leistung“ und gehört zu Kapitel J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 1427 ist mit 95 Punkten bewertet; das entspricht 5,54 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 12,74 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1427 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.