GOÄ-LexikonKapitel J: Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde

GOÄ-Ziffer 1418: Endoskopische Untersuchung der Nasenhaupthöhlen und/oder des…

Endoskopische Untersuchung der Nasenhaupthöhlen und/oder des Nasenrachenraums – gegebenenfalls einschließlich der Stimmbänder

Die GOÄ-Ziffer 1418 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Endoskopische Untersuchung der Nasenhaupthöhlen und/oder des Nasenrachenraums – gegebenenfalls einschließlich der Stimmbänder“ (Kapitel J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 180 Punkten bewertet; das entspricht 10,49 € beim einfachen und 24,13 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1418 erfasst die endoskopische Untersuchung der Nasenhaupthöhlen und/oder des Nasenrachenraums, gegebenenfalls einschließlich der Stimmbänder, mittels starrer oder flexibler Optik. Sie wird angewendet zur detaillierten Beurteilung schwer einsehbarer Bereiche, etwa des Nasenrachenraums, der hinteren Nasenabschnitte oder des Kehlkopfeingangs, wenn die einfache Spiegeluntersuchung nicht ausreicht, beispielsweise bei Verdacht auf Adenoide, Tumoren im Nasenrachenraum oder zur Beurteilung der Stimmlippenfunktion im gleichen Untersuchungsgang. Die amtliche Bestimmung schließt die gesonderte Berechnung der Ziffer 1466 neben 1418 aus, sodass bei kombinierter endoskopischer Untersuchung nur die umfassendere Leistung nach 1418 abgerechnet wird.

Gebühren und Steigerungssatz

180 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach10,49 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach24,13 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach36,72 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Neben der Leistung nach Nummer 1418 ist die Leistung nach Nummer 1466 nicht berechnungsfähig

Ausschlussziffern

Laut den Abrechnungsbestimmungen ist die GOÄ-Ziffer 1418 nicht neben diesen Ziffern berechnungsfähig:

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1418

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1418?

Die GOÄ-Ziffer 1418 steht für „Endoskopische Untersuchung der Nasenhaupthöhlen und/oder des Nasenrachenraums – gegebenenfalls einschließlich der Stimmbänder“ und gehört zu Kapitel J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1418?

Die GOÄ-Ziffer 1418 ist mit 180 Punkten bewertet; das entspricht 10,49 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1418 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 24,13 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1418?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 1418 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.