GOÄ-Lexikon › Kapitel J: Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde
Sprachaudiometrische Untersuchung zur Kontrolle angepaßter Hörgeräte im freien Schallfeld
Die GOÄ-Ziffer 1405 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Sprachaudiometrische Untersuchung zur Kontrolle angepaßter Hörgeräte im freien Schallfeld“ (Kapitel J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 63 Punkten bewertet; das entspricht 3,67 € beim einfachen und 8,45 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Ziffer 1405 bildet die sprachaudiometrische Kontrolluntersuchung eines bereits angepassten Hörgeräts im freien Schallfeld ab, also nicht über Kopfhörer, sondern über Lautsprecher im Raum, wodurch die reale Höralltagssituation mit Gerät abgebildet wird. Sie wird angewendet, wenn nach erfolgter Hörgeräteanpassung überprüft werden soll, ob das Sprachverstehen mit dem Gerät ausreichend verbessert ist, etwa im Rahmen der Anpasskontrolle durch den Hals-Nasen-Ohrenarzt oder zur Erfolgskontrolle nach Neuversorgung. Im Unterschied zur Ziffer 1404, die den unversorgten Hörverlust und Diskriminationsverlust ermittelt, betrifft 1405 ausschließlich die Situation mit bereits eingesetztem Hörgerät und dient damit der Qualitätssicherung der Versorgung, nicht der Erstdiagnostik des Hörverlusts.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 3,67 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 8,45 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 12,85 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 1405 steht für „Sprachaudiometrische Untersuchung zur Kontrolle angepaßter Hörgeräte im freien Schallfeld“ und gehört zu Kapitel J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 1405 ist mit 63 Punkten bewertet; das entspricht 3,67 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 8,45 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1405 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.