GOÄ-LexikonKapitel I: Augenheilkunde

GOÄ-Ziffer 1375: Extrakapsuläre Operation des Grauen Stars mittels gesteuerten…

Extrakapsuläre Operation des Grauen Stars mittels gesteuerten Saug-Spül-Verfahrens oder Linsenkernverflüssigung (Phakoemulsifikation) – gegebenenfalls einschließlich Iridektomie –, mit Implantation einer intraokularen Linse

Die GOÄ-Ziffer 1375 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Extrakapsuläre Operation des Grauen Stars mittels gesteuerten Saug-Spül-Verfahrens oder Linsenkernverflüssigung (Phakoemulsifikation) – gegebenenfalls einschließlich Iridektomie –, mit Implantation einer intraokularen Linse“ (Kapitel I. Augenheilkunde). Sie ist mit 3500 Punkten bewertet; das entspricht 204,01 € beim einfachen und 469,21 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1375 vergütet die extrakapsuläre Operation des Grauen Stars mittels gesteuerten Saug-Spül-Verfahrens oder Linsenkernverflüssigung (Phakoemulsifikation), gegebenenfalls einschließlich Iridektomie, mit zusätzlicher Implantation einer intraokularen Linse. Sie beschreibt damit den in der Praxis häufigsten Ablauf einer Kataraktoperation, bei dem nach Entfernung der getrübten körpereigenen Linse eine Kunstlinse eingesetzt wird, um die Brechkraft des Auges wiederherzustellen. Angewendet wird die Ziffer bei der Standardversorgung des Grauen Stars mit Linsenersatz. Abzugrenzen ist sie von Ziffer 1374, bei der keine Linsenimplantation erfolgt, sowie von der kombinierten Operation des Grauen Stars und bei Glaukom (1362), die zusätzlich eine glaukomchirurgische Maßnahme in derselben Sitzung vorsieht.

Gebühren und Steigerungssatz

3500 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach204,01 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach469,21 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach714,02 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Rechtsprechung zur GOÄ-Ziffer 1375

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1375

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1375?

Die GOÄ-Ziffer 1375 steht für „Extrakapsuläre Operation des Grauen Stars mittels gesteuerten Saug-Spül-Verfahrens oder Linsenkernverflüssigung (Phakoemulsifikation) – gegebenenfalls einschließlich Iridektomie –, mit Implantation einer intraokularen Linse“ und gehört zu Kapitel I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1375?

Die GOÄ-Ziffer 1375 ist mit 3500 Punkten bewertet; das entspricht 204,01 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1375 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 469,21 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1375?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1375 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.